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RAL Gütegemeinschaft Brennholz begrüßt Regelungen in der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung

12. Mai 2010 · Keine Kommentare

Die Ende März in Kraft getretene Verordnung (BImschVO) soll vor allem für reinere Luft sorgen und dem ständig wachsenden Markt der Biomassenutzung als Energieträger Rechnung tragen.

Den Kern der neuen Regelungen betreffen Heizungsanlagen, die Beratung aber auch Brennstoffe.

So ist eine wiederkehrende Beratung und Prüfung auch kleinerer Anlagen vorgesehen.

Dies gilt insbesondere für neue Anlagen, für alte Anlagen gelten zum Teil lange Übergangsfristen.

 

Nach der neuen Verordnung soll auch die Qualität des Brennmaterials geprüft werden, für Scheitholz ist zum Beispiel eine maximale Holzfeuchte von 25 % vorgesehen.

„Das ist ein Wert, den wir mit unseren Güterichtlinien locker einhalten“, so Thomas Goebel, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Brennholz. „Unsere Qualitätsrichtlinien der RAL GZ 451 fordern eine maximale Holzfeuchte von sogar nur 22 % - damit ist der Verbraucher mit dem Kauf von RAL Scheitholz immer auf der sicheren Seite.“

 

Die Gütegemeinschaft Brennholz hat bereits vor 2 Jahren diese strengen Anforderungen definiert und damit diese Regelung in der neuen Verordnung bereits vorweggenommen.

Die Gütezeichenträger verpflichten sich zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen an RAL Brennholz, das neben der geringen Holzfeuchte u.a. auch Abmessungen und Rindenanteile definiert und nur Herkünfte aus geregelter Forstwirtschaft zulässt.

Alle Kriterien müssen dokumentiert werden, die Gütezeichenträger unterliegen nach der Erstprüfung in regelmäßigen Abständen der Fremdüberwachung. Damit sind Transparenz und Glaubwürdigkeit dieses Gütezeichen immer gewährleistet.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung erwartet die Gütegemeinschaft einen Zuwachs an Mitgliedern, da Produzenten und Lieferanten von Scheitholz und auch Hackschnitzeln mit dem RAL Gütezeichen glaubwürdig die Anforderungen zur holzfeuchte erfüllen können – einfach und nachvollziehbar für den Verbraucher und Holzheizer.

 

31.03.2010

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Die ersten 4 RAL Gütezeichen Brennholz wurden an Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft verliehen

2. Oktober 2009 · Keine Kommentare

Nach positiver Empfehlung des Güteausschusses der Gütegemeinschaft hat der Vorstand an 4 Unternehmen das RAL Gütezeichen Brennholz RAL GZ 451 verliehen. In einer kleinen Feierstunde wurden die Verleihungsurkunden für Scheitholz an folgende Unternehmen überreicht:

BBG, Bau Brenn Grund, Ahrensburg, Bentheimer Holz, Bad Bentheim, Knackholz, Hermannshof und Bruno Reimann, Bad Harzburg.

Das Gütezeichen RAL GZ 451 definiert Qualitätskriterien für Holarten, Abmessungen, Feuchtegehalt.

„RAL gütegesichertes Brennholz ist ein hochwertiges Produkt, dass für Qualität bürgt“, so die Vorsitzende der Gütegemeinschaft Claudia Feld. „ Unsere Qualitätsprüfungen genügen höchsten Ansprüchen, so dass jederzeit in der Lieferkette die Qualität geprüft und nachgewiesen werden kann“, führt die Vorsitzende weiter aus.

Diese mit dem Gütezeichen ausgezeichneten Unternehmen werden jetzt rechtzeitig zur kalten Jahreszeit mit ihrem Qualitätsprodukt auf den Markt kommen. Informationen und Anschriften der Grünungsmitglieder der RAL Gütegemeinschaft stehen auf der homepage www.guetezeichen-brennholz.de   

 

 

 

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Die ersten Mitgliedsunternehmen der RAL Gütegemeinschaft stehen vor Zertifizierung

20. August 2009 · Keine Kommentare

Markteintritt von RAL gütegesichertem Brennholz ist noch im Herbst 2009 vorgesehen.

 

Die Mitglieder der RAL Gütegemeinschaft machen Riesenschritte zur Erlangung des Gütezeichens und damit zum Markteintritt von RAL gütegesichertem Brennholz. Nur ein gutes halbes Jahr nach Überreichung der RAL Urkunde durch das RAL Institut in St. Augustin stehen die ersten vier Firmen zur Zertifizierung an. Derzeit laufen die Prüfungsverfahren und sollen noch im September 2009 abgeschlossen sein. Am 29. September 2009 findet in Berlin der erste Güteausschuss statt, der die Prüfergebnisse begutachten soll. Im Anschluss wird die Verleihung der entsprechenden Urkunden stehen, die an die ersten RAL-Betriebe mit gütegesichertem Brennholz in einer kleinen Feierstunde überreicht werden. Die Verleihung der Gütezeichen wird als Presse-Event in der Fachpresse verbreitet werden. Darüber hinaus plant die Gütegemeinschaft zeitnah eine Endverbraucher-Kampagne.

 

„Wir müssen alles dafür tun, unser neues und attraktives Gütezeichen für unsere Brennholzsortimente am Markt zu platzieren, um unserer Produkte erfolgreich zu vermarkten“; so Claudia Feld, Ahrensburg, die Vorsitzende der RAL Gütegemeinschaft Brennholz.

 

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Gütezeichen Brennholz ist auf dem Markt

13. Januar 2009 · Keine Kommentare

Ende November wurde der Gütegemeinschaft Brennholz e.V. mit Sitz in Wiesbaden vom RAL, dem Deutschen Institut für Gütesicherung, das Gütezeichen Brennholz verliehen. Mit dem Gütezeichen Brennholz soll dem Markt ein Premiumprodukt aus dem Energieholzbereich zur Verfügung gestellt werden. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft sind verpflichtet eine umfasende Eigenüberwachung der geforderten Qualitätskriterien durchzuführen und werden regelmäßig von unabhängigen Gutachtern zusätzlich überwacht. Das Gütezeichen Brennholz können Sie hier finden.

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Neue Berichte zum RAL Gütezeichen Brennholz

16. Dezember 2008 · Keine Kommentare

Das Interesse an dem neuen RAL Gütezeichen wächst. Das Holz Zentralblatt hat am 12.12.2008 einen ausführlichen Bericht zu dem neuen Gütesiegel veröffentlicht.

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